Fragen und Antworten

Fragen zum Gewerbegebiet

Frage:

Welches Gewerbe möchte sich denn im geplanten Gewerbegebiet Steinkrüger Koppel ansiedeln?

Antwort:

Eine Vermarktung erfolgt erst nach Erschließung bzw. nach der Aufstellung des Bebauungsplanes. In dieser Phase würden die Gemeindevertretung und die WFL sich darauf verständigen, welche Unternehmen nicht gewollt sind. Diese Ausschlusskriterien sind im B-Plan dann festgeschrieben und verhindern z.B. die Ansiedlung großer Logistikunternehmen.

Frage:

Wie viele Arbeitsplätze werden durch das neue Gebiet geschaffen?

Antwort:

In dem etwas kleineren Gewerbegebiet Heesterkamp bestehen bisher 180 Arbeitsplätze. Wir gehen beim Gewerbegebiet Steinkrüger Koppel von einer ähnlichen Anzahl aus.

Frage:

Sollen alle Flächen des Bebauungsplans Nr. 67 zu
Gewerbeflächen werden?

Antwort:

Nein. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 67 umfassen neben den Gewerbeflächen (braun gekennzeichnet) und Straßenflächen (gelb gekennzeichnet) auch Flächen des Steinautals (grüne Flächen). Diese wurden bewusst in den Planungsbereich integriert, um sicherzustellen, dass hier eine Bebauung nicht erfolgen wird. Sie dienen der Abgrenzung zum Naturschutzgebiet und somit der Renaturierung der Steinau.

Der aktuell gerade Verlauf der Steinau wird hellblau dargestellt. Die blauen Flächen zeigen Ihnen, wie der Verlauf der Steinau nach der Renaturierung sein wird.

Betonen möchten wir an dieser Stelle, dass die geplanten Gewerbeflächen (braune Flächen) nicht vollständig versiegelt werden. Es wird mehrere Grünflächen geben. Ebenso sind ein Wander- und ein Erlebnispfad in der Planung.

 

Geltungsbereich der B-Plan Flächen

Frage:

Sie betonen, dass das Gewerbegebiet positive Umweltauswirkungen mit sich bringt, weil dadurch die Renaturierung der Steinau weiter vorangetrieben werden kann. Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Warum muss der Maisacker bebaut werden, damit weiter westlich in die Steinau eingegriffen werden kann?

Antwort:

Durch das Gewerbegebiet wird ein weiterer Grünstreifen zur Abgrenzung an das Naturschutzgebiet geschaffen und stellt die Unberührtheit des Gebietes auch für die Zukunft sicher. Herr Mund hat sich hier ausführlich geäußert. Diese Erklärung können Sie sich in dem kleinen Video anschauen und anhören. Mit den Einnahmen, die durch die Gewerbesteuer entstehen werden entsprechend Projekte unterstützt, welche der Natur zu Gute kommen
Für das Neubaugebiet Pötrauer Höhe ist ein umfangreiches Grünflächenkonzept erstellt worden.
Insgesamt entstehen hier auf 85.000 m² Erholungsräume für Mensch und Natur und die Gemeinde Büchen hat über 400.000 Euro für den Erwerb der Flächen (ehemals Maisacker) ausgegeben. Insgesamt hat die Gemeinde Büchen 66 ha Wald, 40,6 ha Ökokontenflächen (naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen) sowie 16 ha Ausgleichsflächen (Pötrau mitgerechnet).

Allgemeine Fragen

Frage:

Wie hoch sind die zu erwartenden Steuereinnahmen?

Antwort:

Die Höhe der jährlichen Gewerbesteuereinnahmen einer Gemeinde schwanken mit der Ertragsfähigkeit der Gewerbebetriebe und der Konjunktur.
Betrachtet man die Gewerbesteuerentwicklung der vergangenen Jahre in der Gemeinde Büchen, erkennt man, dass sie einen wichtigen Faktor zur Schaffung und Sicherung der Infrastruktur darstellt. Allein im Jahr 2021 lag die Gewerbesteuereinnahme bei 5,3 Mio. Euro. Im Jahr davor waren es 3,4 Mio. Euro.
In 2019 betrugen die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Büchen 2,07 Mio. Euro.
Wir erwarten, dass es durch das neue Gebiet zur Stabilisierung und Stärkung der Büchener Gewerbesteuer kommt.

Frage:

Stimmt es, dass die Gemeinde ein Mitspracherecht bei der Auswahl der anzusiedelnden Unternehmen hat?

Antwort:

Ja, Der Hauptausschuss der Gemeinde Büchen hat die Entwicklung eines Vergabesystems für neue Gewerbeflächen, wenn die Gemeinde nicht selbst Eigentümer der Fläche ist, beschlossen Ziel ist die vorrangige Vergabe an Unternehmen aus Büchen oder der Region. Mit den Flächeneigentümern sind entsprechende rechtsverbindliche Verträge zu schließen, die auch Einfluss auf städtebauliche Verfahren nehmen.
Die Belange der Büchener sieht auch die WFL-Chefin gesichert. Die Gemeinde entscheidet über einen städtebaulichen Vertrag mit über die Gewerbeansiedlungen.

Frage:

Gibt es denn schon Unternehmen, die Interesse an einem Gewerbegrundstück haben?

Antwort:

Ja, das Unternehmen Blohm Normteilwerk, jetzt Kipp. Das Kipp Werk plant eine Erweiterung ihres Betriebes in Büchen. Diese ist auf der derzeit genutzten Fläche am Ende der für Wohnzwecke geplanten Bahnhofstraße nicht möglich. Die Firma möchte sich daher im geplanten Gewerbegebiet „Steinkrüger Koppel“ mit einem größeren Fertigungsbetrieb ansiedeln. Dies würde nicht nur die Arbeitsplätze in Büchen erhalten, sondern verhindern, dass die Firma mangels neu angebotener Gewerbeflächen aus Büchen abwandert.

Frage:

Sind schon Firmen aus Büchen abgewandert, weil man ihnen kein geeignetes Grundstück anbieten konnte?

Antwort:

Ja, wir haben bereits Firmen verloren, die sich beispielsweise im nahen Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen haben, weil ihnen dort eine geeignete Fläche angeboten wurde.

Frage:

Warum verändert sich Büchen?

Antwort:

Büchen ist ein sogenanntes Unterzentrum. Die Gemeinde Büchen übernimmt als Unterzentrum und als in der Landesplanung vorgesehener Entlastungsort für das Umland, Verantwortung für die Entwicklung der Region. Die Sicherung und die Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ist daher eine typische Aufgabe der Gemeinde Büchen in dieser Funktion. Es ist die Aufgabe der Gemeinde Büchen, eine Versorgungsfunktion wie z.B. mit Lebensmittelmärkten, einem ärztlichen Angebot, Apotheken, großen Sport- und Freizeiteinrichtungen als Schul- und Kita-Standort vorzuhalten. Die Förderung der Mobilität mit Begleitung des Bahnstandortes, der Ausbau der verkehrlichen Anbindung und auch Seniorenheime sind unterschiedliche Aufgaben zentraler Orte.

Frage:

Werden in Büchen nicht alle freien, brachliegenden oder möglichen Gewerbeflächen genutzt?

Antwort:

Doch, natürlich. Bevor in den Kommunen neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden, gilt es, vorhandene Flächen als mögliche neue Standorte für Gewerbe prüfen zu lassen. So auch in Büchen. Viele direkt neben den bereits bestehenden Firmen liegende Freiflächen sind keinesfalls ungenutzt, sondern dienen den bereits angesiedelten Unternehmen als mögliche Erweiterungsflächen und werden auch häufig genutzt. Das ist zum Beispiel bei den Firmen Gludan und Rampa der Fall.
Nach Prüfungen sind auch brachliegende Flächen als Möglichkeit ausgeschlossen worden. So zum Beispiel das ehemals der Bahn gehörende Gelände am Quellental und ehemaligem Vereinshaus des Eisenbahner-Sportvereins. Die Fläche ist im Rahmen der Bahnhofsentwicklung diskutiert worden. Hier ist eine verträgliche Erschließung aufgrund der Zuwegung nach Prüfung verworfen worden. Das Quellental ist nur über den Bahnübergang im Hasental erreichbar, die Siedlung geprägt von Einfamilienhäusern mit engen Straßen, die einen Gewerbeverkehr nicht zulassen. Hier ist eine verkehrliche, für Gewerbe geeignete Erschließung nicht möglich – eine Entscheidung, die die dortigen Anlieger schützen soll.

Fragen zum ÖPNV

Frage:

Wird es dort auch eine Busverbindung geben? Nicht nur morgens und abends zu Berufsverkehrszeiten, bezüglich möglicher Teilzeitarbeitsplätze oder interessierter Besucher für die Freianlagen

Antwort:

Selbstverständlich werden wir, sollte das bislang nur geplante Gebiet realisiert werden, für eine Anbindung des ÖPNV mit entsprechender Taktung plädieren. Dies kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt werden, da diese Planungen von verschiedenen Parametern abhängen. Wir haben in anderen Gebieten die ÖPNV-Anbindung ebenfalls realisiert und haben das auch in Büchen vor.

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